Anlässlich des bevorstehenden EUHA-Kongresses ruft die Humantechnik GmbH ihre Partner im Hörakustik-Fachhandel dazu auf, bei der Beratung und dem Verkauf von Rauchwarnmeldern „keine Kompromisse“ einzugehen. Das geht aus einer aktuellen Meldung des Anbieters von Signalsystemen für schwerhörige und gehörlose Menschen hervor.
In der Meldung verweist Humantechnik darauf, bei Rauchmeldern auf das „Q“-Zeichen zu achten. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt, von Rauchmeldern ohne das „Q“-Signet die Finger zu lassen. Das „Q“ mit der lodernden Flamme stehe „europaweit für höchste Sicherheit“, schreibt Humantechnik.
„Rauchmelder ist eben nicht gleich Rauchmelder“, so Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Sicklinger, Geschäftsführer und Gründer der Humantechnik GmbH. „Man hat zum einen die gesetzliche CE-Kennzeichnung nach DIN EN 14604; die besagt jedoch lediglich, dass die Lösung einen Mindeststandard einhält. Die Zertifizierung mit dem Q-Zeichen hingegen geht weit über diesen Mindeststandard hinaus.“
Als Vorzüge werden hier etwa eine fest verbaute Langzeit-Lithiumbatterie sowie eine „verbesserte Elektronik“ und Bauteile, die das Risiko für „teure Fehlalarme“ reduzieren, genannt. Selbstredend findet sich im Sortiment von Humantechnik mit „Guardion“ als Sender des Signalsystems „lisa-signoulux“ ein solcher Rauchmelder.
„Mit der Einbindung unserer Rauchwarnmelder als Sender in das Signalisierungssystem entsprechen wir dem Zwei-Sinne-Prinzip, das für Menschen mit geringem bzw. nicht vorhandenem Hörvermögen dringend geboten ist“, erläutert Gerhard Sicklinger. „Ob bei Bau und Sanierung von Wohnungen und Häusern oder bei Bezug einer fertigen Mietwohnung – wer die herkömmlichen Rauchwarnmelder nicht hört, sollte unbedingt darauf achten, dass gegebenenfalls geeignete Lösungen genutzt bzw. nachgerüstet werden. Nicht weniger wichtig ist, dass diese Lösungen höchsten Qualitätsstandards entsprechen.“


