Der Deutsche Bundestag hat am 15. Oktober die Wiedereinführung von Ausschreibungen für Hilfsmittel beschlossen. Verabschiedet wurde der Beschluss im Rahmen verschiedener Änderungsanträge zur Reform der Notfallversorgung.
Dagegen beziehen nun verschiedene Verbände der Branche Stellung. In einem LinkedIn-Post der biha etwa spricht sich Präsident Eberhard Schmidt klar gegen Ausschreibungen aus. Er schreibt: „Es ist abenteuerlich, eine bestmögliche Versorgung nach dem aktuellen Stand der Technik gemäß dem Sachleistungsprinzip gesetzlich und höchst- richterlich einzufordern und dann durch KO-Ausschreibungen zu verhindern.“
Bereits Ende vergangener Woche hatten die Mitglieder der Initiative Hörgesundheit ihre Stellungnahme an den Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann und einige Mitarbeitende des Gesundheitsministeriums sowie weitere Mitglieder des Bundestags geteilt. Darin positionieren sich der Bundesverband der Hörsysteme-Industrie e. V., der Deutsche Schwerhörigen Bund e. V., die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e. V., die Deutsche Tinnitus-Liga e. V., der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V. und die Europäische Union der Hörakustiker e. V. gemeinsam gegen Ausschreibungen für die Hörsystemversorgung. „Werden Versorgungsverträge exklusiv vergeben und weitere geeignete Anbieter vom Zugang zur Versorgung ausgeschlossen, kann der vertraute Hörakustikbetrieb für künftige Versorgungen nicht mehr zur Verfügung stehen“, warnen die Verbände in ihrer Stellungnahme. Und weiter: „Im Mittelpunkt stehen die Belange der Betroffenen: eine individuell geeignete Versorgung, echte Wahlmöglichkeiten, erreichbare Ansprechpartner, verlässliche Betreuung und das qualifizierte Zusammenspiel von HNO-Medizin und Hörakustik. Diese Anforderungen müssen über den gesamten Versorgungszeitraum gewährleistet sein. Ausschreibungen werden den besonderen Anforderungen der Hörversorgung nicht gerecht.“
Inwieweit die Hörsystemversorgung tatsächlich von dem Beschluss, Ausschreibungen für Hilfsmittel einzuführen, betroffen sein wird, ist indes noch offen. So steht hier einerseits noch die Ratifizierung durch den Bundesrat aus. Andererseits ist nicht klar, ob Ausschreibungen am Ende auch bei Hilfsmittelversorgungen mit einem hohen Anteil individuell zu erbringender Dienstleistungen sowie bei bestimmten dauerhaften Versorgungen als zweckmäßig erachtet werden.
Erst 2019 hatte man Ausschreibungen, von denen auch einige Hilfsmittel noch betroffen waren, wegen massiver Qualitätsprobleme abgeschafft.


