Kay Stamer, Geschäftsführer der Hörgerätebonusversicherung (Foto: HBV)

HÖRGERÄTEBONUSVERSICHERUNG: JETZT AUCH SCHUTZ FÜR DIE AUSPROBEZEIT

Neuigkeiten bei der Hörgerätebonusversicherung (HBV). Wie der Versicherer Ende Juni bekanntgab, wird die HBV ab Juli auch Schutz für die Ausprobezeit anbieten.

Die Leistungserweiterung sei für die HBV „der nächste logische Schritt“, wie es in einer hierzu herausgegebenen Pressemitteilung heißt. Schließlich habe man sich 18 Monate nach der Einführung „erfolgreich am Markt etabliert“. Vor allem „die klare Kalkulation“ sowie die „nachvollziehbaren Leistungen“ machten die Hörgerätebonusversicherung „zu einem beliebten Instrument in der Beratung von Endkundinnen und Kunden“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Mit dem neuen Angebot bietet die HBV nun auch schon vor dem tatsächlichen Kauf von Hörgeräten Versicherungsschutz. So kann die Hörgerätebonusversicherung nun bereits für die Zeit des Probetragens abgeschlossen werden. „In den ersten zwei Monaten der Vertragslaufzeit genießen Kundinnen und Kunden dann vollen Schutz für das Ausprobe-Hörsystem – bei Verlust, Diebstahl oder Totalschaden“, schreibt die HBV. Konkret abgesichert ist eine Kostenübernahme von bis zu 800 Euro je Hörgerät, die Selbstbeteiligung liegt bei 100 Euro pro Gerät. Entscheidet die Kundin oder der Kunde nach der Ausprobe, die Hörgeräte zu kaufen, laufe der Vertrag „einfach nahtlos weiter“. Werden die Geräte nicht gekauft, genüge eine kurze Mitteilung an den Versicherer.

„Mit dieser Erweiterung stärkt die HBV erneut ihre Rolle als kundenorientierte und praxisnahe Lösung für Akustik-Fachbetriebe – ein klarer Vorteil im Wettbewerb um Vertrauen, Servicequalität und Absicherung“, heißt es von Seiten der HBV abschließend.

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